Kurzzeitkennzeichen


KURZZEITKENNZEICHEN



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KURZZEITKENNZEICHEN


Kurzzeitkennzeichen sind Überführungskennzeichen (innerhalb Deutschland) mit einer Gültigkeit von 5 Tagen. Diese erkennt man an dem gelben seitlichen Streifen (rechts).


Die Kurzzeitkennzeichen werden mit Versicherung und Fahrzeugschein ausgehändigt.

Sie sind für Überführungen und Probefahrten für jedes Fahrzeug (PKW, LKW, Motorrad und Anhänger) geeignet, abhängig von der jeweiligen Versicherung.


ANFORDERUNGEN


  • Beantragung vor 10:00 Uhr
  • Das Fahrzeug war in Trier zugelassen
  • Das Fahrzeug wird auf eine Trierer Adresse zugelassen
  • Das Fahrzeug wurde in Trier gekauft
  • Das Fahrzeug muss einen gültigen TÜV haben
  • Bei ungültigem TÜV muss das Fahrzeug im Zulassungsbezirk TÜV gefahren werden




Für weitere Informationen zum Thema KFZ-Zulassung bzw. zur Anmeldung Ihres Autos mit ein Wunschkennzeichen, empfehlen wir einen Besuch auf der Infoseite für die Wunschkennzeichenreservierung von


Stadt Trier unter folgendem Link:  https://kfzonline.ewois.de/




WIR BENÖTIGEN VON IHNEN


  • Vollmacht im Original (zum Download)
  • Ausweis oder Pass im Original des Fahrzeugführers (kein Führerschein)
  • Fahrzeugschein (Kopie ausreichend)
  • Kaufvertrag (Kopie ausreichend)



Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.


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